Das Bundesamt für Strahlenschutz ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das SSR-Portal - Beantragung der Strahlenschutzregisternummer
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.
Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird redaktionell durchgeführt.
- Überschrift
- Überschrift2
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
- Teilweise sind Überschriften und Inhalte nicht mehr lesbar, abgeschnitten oder nur mit horizontalem Scrollen erreichbar und funktionsfähig
- Text auf 200 % vergrößerbar
- Teilweise sind Überschriften abgebrochen bzw. nicht mehr lesbar und bei der Verwendung von Tabellen ist horizontales Scrollen notwendig
- Inhalte brechen um
- Inhalte verschiedener Seiten brechen nicht um, die Navigation ist nicht mehr nutzbar und Seiten sind teilweise nur mithilfe vom horizontalen Scrollen nutzbar
- Inhalte wie Überschriften oder Zeilenbeschriftungen brechen nicht um, was sie nicht vollständig lesbar macht, die Nutzbarkeit der Seite ist damit eingeschränkt
- Alternative Zugangswege
- Es gibt keine alternativen Zugangswege auf der Seite
- Aktuelle Position des Fokus deutlich
- Bei den Buttons Abbrechen, Speichern und Meldung abschließen haben Button-Fokus und Hovereffekte zu schwachen Kontrast, um identifiziert werden zu können
- Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
- Im Menüpunkt „Meldungsbearbeitung und -abschluss“ wird der Filter der Suche (Lupe-Button) und der Hinweis auf Groß-/Kleinschreibung genauso beschrieben wie die Filtereigenschaften, ein Unterschied ist mit einem Screenreader nicht erkennbar, zudem entfernt die Auswahl einer Filtereigenschaft den Fokus (Tastatur und Screenreader) und man ist gezwungen die Seite erneut bis zum Eingabefeld zu navigieren
- Im Menüpunkt „Meldungsbearbeitung und -abschluss“ wird der Nutzer nach Absenden der Suche nicht über die Anzeige gefilterter Ergebnisse informiert
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version des SSR-Portal - Beantragung der Strahlenschutzregisternummer Website und bezieht sich auf das Testergebnis der Selbstbewertung nach dem BITV-Prüfverfahren unter testen.bitv-test.de vom XX.XX.2022.
Feedback und Kontaktangaben
Über das Kontaktformular können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 10 01 49
D-38201 Salzgitter
E-Mail: info@bfs.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de